| BefischungsordnungenDas Angeln mit Kunstködern ist bis einschließlich 15. Mai verboten (Ende der Raubfischschonzeit). Ausgenommen ist das klassische Fliegenfischen mit Fliegenrute, -schnur, -rolle, -vorfach und Fliegenköder. Erlaubt sind klassische Fliegenköder für Weißfische und Salmoniden ( Trocken- und Nassfliegen, Nymphen sowie Forellenstreamer, letztere mit einer Gesamtlänge über alles von maximal 4 cm (also inklusive der Hecheln / Federn) und Haken der Größe 8 und größer die ohne bzw. mit angedrücktem Widerhaken verwendet werden. Befischungsordnung für Gastangler
Befischungsordnung Hunte (HBG incl. SFV)
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