Befischungsordnungen


Das Angeln mit Kunstködern ist bis einschließlich 15. Mai verboten (Ende der Raubfischschonzeit). Ausgenommen ist das klassische Fliegenfischen mit Fliegenrute, -schnur, -rolle, -vorfach und Fliegenköder. Erlaubt sind klassische Fliegenköder für Weißfische und Salmoniden ( Trocken- und Nassfliegen, Nymphen sowie Forellenstreamer, letztere mit einer Gesamtlänge über alles von maximal 4 cm (also inklusive der Hecheln / Federn) und Haken der Größe 8 und größer die ohne bzw. mit angedrücktem Widerhaken verwendet werden.



Befischungsordnung für Gastangler

 

Befischungsordnung Hunte (HBG incl. SFV)


Befischungsordnung des SFV Huntlosen (Sonstige außer Hunte)