| Befischungsordnung Gastangler1. Zugelassene Gewässer
2. Zugelassene Fanggeräte
3. Schonzeiten
4. Mindestmaße
* sofern Sie nicht als Köderfisch genutzt werden 5. Während der Hechtschonzeit ist das Angeln mit toten Köderfisch und der Spinnangel nicht erlaubt. 6. Fangbegrenzung
7. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt.
8. Außergewöhnliche Fänge und besondere Vorkommnisse am Gewässer sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. 9. Sollte eine Meerforelle gefangen werden, ist unbedingt zu prüfen, ob sie mit einem Chip gekennzeichnet ist. Der Chip sitzt im Rücken im Bereich der Fettflosse. Gegebenenfalls einen Gewässerwart verständigen. 10. Nach Ablauf der Angelerlaubnis muss die Fangmeldung (auch Fehlanzeige) bei der Gastkartenausgabestelle abgegeben oder einem Gewässerwart unseres Vereines zugeschickt werden. 11. Den Anweisungen der mit der Fischereiaufsicht betrauten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. 12. Für die Ausübung der Fischerei sowie der Erteilung der Fischereierlaubnis gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des Niedersächsischen Fischereigesetzes. 13. Das Angeln mit lebenden Köderfischen sowie der Einsatz von Setzkeschern und jede anderweitige Art der Hälterung von Fischen ist verboten. 14. Bei Verstößen gegen die oben aufgeführten Bestimmungen wird die Fischereierlaubnis ersatzlos eingezogen. 15. Das Fischen geschieht auf eigene Gefahr. Der SFV Huntlosen haftet in keiner Weise für Personen- und Sachschäden jeder Art.
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