| Befischungsordnung Gastangler des SFV Huntlosen e.V.
Ganzjährige Freigabe zum Angeln 1. Zugelassene Fanggeräte
2. Schonzeiten
* sofern Sie nicht als Köderfisch genutzt werden 3. bleibt frei 4. bleibt frei 5. Während der Hecht- und Zanderschonzeit ist das Angeln mit totem Köderfisch oder Fischfetzen und der Spinnangel nicht erlaubt. 6. Fangbegrenzung: 7. bleibt frei 8. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt. 9. Gemeinschaftsangeln finden nur an den von den jeweiligen Vereinen gepachteten Gewässerstrecken statt. Diese Strecken dürfen dann nicht beangelt werden. Informationen dazu sind auf der Website des SFV Huntlosen e.V. zu finden. 10. bleibt frei 11. In den Fischwegen (Fischtreppen oder Aufstiegshilfen) ist der Fischfang 50 Meter ober- und unterhalb verboten. An Wehren ist der Fischfang 20 Meter ober- und unterhalb verboten. 12. Von Brücken oder Bauwerken darf nicht geangelt werden! 13. bleibt frei 14. bleibt frei 15. Hunteufer dürfen nicht befahren werden. Offenes Feuer / Grillen verboten! Schirmzelt: Raum für max. 2 Personen, kein fester Boden. 16. Sandbänke dürfen beginnend vom Rittrumer Mühlbach bis Eisenbahnbrücke nicht betreten werden. (Dies gilt auch im weiteren Verlauf der Hunte bis Oldenburg, ist aber nicht der Angelbereich) 17. Außergewöhnliche Fänge und besondere Vorkommnisse am Gewässer sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. 18. Den Anweisungen der mit der Fischereiaufsicht betrauten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. |
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