| Befischungsordnung Hunte (HBG incl. SFV)
Ganzjährige Freigabe zum Angeln. 1. Zugelassene Fanggeräte 2. Schonzeiten
* solange sie nicht als Köderfische genutzt werden 3. bleibt frei 4. bleibt frei 5. Während der Hecht- und Zanderschonzeit ist das Angeln mit totem Köderfisch oder Fischfetzen und der Spinnangel nicht erlaubt. 6. Fangbegrenzung: 7. Jugendlichen Mitgliedern ist das Angeln nur in Begleitung erwachsender Vollmitglieder gestattet. Jugendliche dürfen nur mit zwei Handangeln auf Friedfisch angeln, sofern sie die Fischereiprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben. Eine Rute darf mit totem Köderfisch oder Fischfetzen ausgelegt sein. 8. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt. 9. Gemeinschaftsangeln finden nur an den von den jeweiligen Vereinen gepachteten Gewässerstrecken statt. Während dieser Veranstaltung sind jene Gewässerstrecken für die nicht beteiligten Vereine gesperrt. 10. Gastkarten sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. 11. In den Fischwegen (Fischtreppen oder Aufstiegshilfen) ist der Fischfang 50 Meter ober- und unterhalb verboten. An Wehren ist der Fischfang 20 Meter ober- und unterhalb verboten. 12. Von Brücken oder Bauwerken darf nicht geangelt werden! 13. Wildeshausen: Mit Beginn der Salmoniden Schonzeit ist unterhalb des Wildeshauser Wehres bis zur Brücke Heemstraße (ca. 300 Meter) die Spinnangelei mit Wobbler, Blinker, Spinner etc. verboten. 14. Wildeshausen: An der Uferseite des Stadtparks (Burgwiese) ist das Angeln vom Wassertretbecken bis zur Melkerbrücke (ca. 150m) nicht gestattet. 15. Hunteufer dürfen nicht befahren werden. Offenes Feuer / Grillen verboten! Schirmzelt: Raum für max. 2 Personen, kein fester Boden. 16. Huntlosen/Wardenburg: Sandbänke dürfen vom Rittrumer Mühlbach bis Tungeln nicht betreten werden. 17. Außergewöhnliche Fänge und besondere Vorkommnisse am Gewässer sind den Vorständen unverzüglich zu melden. 18. Den Anweisungen der mit der Fischereiaufsicht betrauten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. |
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