Befischungsordnung Huntebesatzgemeinschaft (HBG)

Die Ordnung ist anzuwenden, wenn man außerhalb des Vereinsgebietes in der Hunte in dem Bereich der HBG von Tungeln Brücke B69 bis Stau 3 Varenesch fischt.


Ganzjährige Freigabe zum Angeln


1. Zugelassene Fanggeräte

  • Drei Handangeln mit jeweils einen Haken, davon höchstens zwei Raubfischangel mit totem Köderfisch oder eine Spinnrute oder eine Piere.

2. Schonzeiten

Fischart

Vom

Bis einschließlich

Hecht

01. Januar

15. Mai

Zander

01. Januar

15. Mai

Bachforelle

15. Oktober

letzter Februartag

Regenbogenforelle

15. Oktober

letzter Februartag

Meerforelle

15. Oktober

letzter Februartag

Lachs

15. Oktober

15. März

Äsche

15. Oktober

15. Mai


 

3. Mindestmaße

Fischart

Mindestmaß

Aal

45 cm

Äsche

30 cm

Bachforelle / Regenbogenforelle

28 cm

Barbe / Quappe / Karpfen

35 cm

Hecht / Lachs / Meerforelle

50 cm

Nase

30 cm

Rapfen

40 cm

Schleie 

30 cm

Wels

-

Zander

50 cm

alle anderen ungeschützten Fischarten 

15 cm *

* sofern Sie nicht als Köderfisch genutzt werden


 4. Das Mindestmaß für Welse in der Hunte ist aufgehoben. Auch untermaßige Welse sind zu entnehmen und in die Fangliste entsprechend ihrer Größe einzutragen.


5. Während der Hechtschonzeit ist das Angeln mit toten Köderfisch oder Fischfetzen und der Spinnangel nicht erlaubt.


6. Fangbegrenzung:

 

  • Es dürfen pro Angeltag höchstens zwei Hechte, zwei Karpfen und vier Salmoniden gefangen werden. Die Bestimmung gilt für die gesamte Strecke der HBG.

7. Jugendlichen Mitgliedern ist das Angeln nur in Begleitung erwachsender Vollmitglieder gestattet. Jugendliche dürfen nur mit zwei Handangeln auf Friedfisch angeln, sofern sie die Fischereiprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben. Eine Rute darf mit totem Köderfisch oder Fischfetzen ausgelegt sein.


8. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt.


9. Gemeinschaftsangeln finden nur an den von den jeweiligen Vereinen gepachteten Gewässerstrecken statt. Während dieser Veranstaltung sind jene Gewässerstrecken für die nicht beteiligten Vereine gesperrt.


10. Gastkarten sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.


11. In den Fischwegen (Fischtreppen oder Aufstiegshilfen) ist der Fischfang 50 Meter ober- und unterhalb verboten.  An Wehren ist der Fischfang 20 Meter ober- und unterhalb verboten.


12. Von Brücken oder Bauwerken darf nicht geangelt werden!


13. Wildeshausen: Mit Beginn der Salmoniden Schonzeit ist unterhalb des Wildeshauser Wehres bis zur Brücke Heemstraße (ca. 300 Meter) die Spinnangelei mit Wobbler, Blinker, Spinner etc. verboten.


14. Wildeshausen: An der Uferseite des Stadtparks (Burgwiese) ist das Angeln vom Wassertretbecken bis zur Melkerbrücke (ca. 150m) nicht gestattet.


15. Hunteufer dürfen nicht befahren werden. Offenes Feuer / Grillen verboten! Schirmzelt: Raum für max. 2 Personen, kein fester Boden.


16. Huntlosen/Wardenburg: Sandbänke dürfen vom Rittrumer Mühlbach bis Tungeln nicht betreten werden.