Wichtige Information zum Parken

 

Liebe Mitglieder,

in Bereichen der Bootsanlegestellen kam es in diesem Sommer vermehrt zu Parkplatzmangel. So parkten einige Wassersportler in den Zuwegungen zur Hunte, die z.T. nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind, worauf die Polizei mit Bußgeldern reagierte.

Wir Angler dürfen nach Paragraph 10 des Niedersächsischen Fischereigesetz (Uferbetretungsrecht) diese Wege nutzen.

Allerdings ist eine Kennzeichnung erforderlich! Bitte nutzt den Vereinsaufkleber am Auto oder legt diesen sichtbar auf das Armaturenbrett. Denkt aber bitte daran dass ihr keine Zufahrt blockiert.

Liebe Angler,

wenn Ihr am Altarm Westrittrum zum Angeln wollt dann parkt das Fahrzeug auf unserem Parkplatz am Altarm. Von dort aus dürfen wir das Gelände um den Altarm betreten. Die Felder um den Altarm dürfen wir auf keinen Fall betreten und die Zufahrten für die Landwirte dürfen nicht zugeparkt werden. Das gilt auch für unsere anderen Gewässer. Die Fischereiaufseher werden dieses verstärkt überprüfen. Bei einem Verstoß muss mit Konsequenzen gerechnet werden. Bitte haltet Euch unbedingt daran.

 

  • PHOTO-2020-05-05-22-16-33
  • PHOTO-2020-05-05-22-16-54
  • PHOTO-2020-05-05-22-16-44