Befischungsordnung Hunte (HBG incl. SFV)

Die Ordnung ist anzuwenden, wenn man in der Hunte in dem Bereich der HBG von Tungeln Brücke B69 bis Stau 3 Varenesch fischt.

Ganzjährige Freigabe zum Angeln.

1. Zugelassene Fanggeräte
Drei Handangeln mit jeweils einem Haken, davon höchstens zwei Raubfischangeln mit totem Köderfisch oder eine Spinnrute oder eine Piere.


2. Schonzeiten



Fischart

Mindestmaß

Schonzeiten von bis einschließlich

Aal

45 cm


Äsche

30 cm

15.10.-15.05.

Bachforelle Regenbogenforelle

28 cm

15.10. letzter Februartag

Barbe / Quappe / Karpfen

35 cm


Lachs

50 cm

15.10.-15.03.

Meerforelle

50 cm

15.10.- letzter Februartag

Nase

30 cm


Hecht/Zander

50 cm

01.01.-15.05.

Rapfen

40 cm


Schleie

 30 cm


Wels

50 cm


Andere nicht geschützte Arten

15 cm *


* solange sie nicht als Köderfische genutzt werden


3. bleibt frei


4. bleibt frei


5. Während der Hecht- und Zanderschonzeit ist das Angeln mit totem Köderfisch oder Fischfetzen und der Spinnangel nicht erlaubt.


6. Fangbegrenzung:
Es dürfen pro Angeltag höchstens zwei Hechte, zwei Karpfen und vier Salmoniden gefangen werden. Die Bestimmung gilt für die gesamte Strecke der HBG (Es gilt bei offiziellen SFV-Veranstaltungen auf unserer eigenen Pachtstecke keine Beschränkung).


7. Jugendlichen Mitgliedern ist das Angeln nur in Begleitung erwachsender Vollmitglieder gestattet. Jugendliche dürfen nur mit zwei Handangeln auf Friedfisch angeln, sofern sie die Fischereiprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben. Eine Rute darf mit totem Köderfisch oder Fischfetzen ausgelegt sein.


8. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt.


9. Gemeinschaftsangeln finden nur an den von den jeweiligen Vereinen gepachteten Gewässerstrecken statt. Während dieser Veranstaltung sind jene Gewässerstrecken für die nicht beteiligten Vereine gesperrt.


10. Gastkarten sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.


11. In den Fischwegen (Fischtreppen oder Aufstiegshilfen) ist der Fischfang 50 Meter ober- und unterhalb verboten.  An Wehren ist der Fischfang 20 Meter ober- und unterhalb verboten.


12. Von Brücken oder Bauwerken darf nicht geangelt werden!


13. Wildeshausen: Mit Beginn der Salmoniden Schonzeit ist unterhalb des Wildeshauser Wehres bis zur Brücke Heemstraße (ca. 300 Meter) die Spinnangelei mit Wobbler, Blinker, Spinner etc. verboten.


14. Wildeshausen: An der Uferseite des Stadtparks (Burgwiese) ist das Angeln vom Wassertretbecken bis zur Melkerbrücke (ca. 150m) nicht gestattet.


15. Hunteufer dürfen nicht befahren werden. Offenes Feuer / Grillen verboten! Schirmzelt: Raum für max. 2 Personen, kein fester Boden.


16. Huntlosen/Wardenburg: Sandbänke dürfen vom Rittrumer Mühlbach bis Tungeln nicht betreten werden.


17. Außergewöhnliche Fänge und besondere Vorkommnisse am Gewässer sind den Vorständen unverzüglich zu melden.


18. Den Anweisungen der mit der Fischereiaufsicht betrauten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.