| Befischungsordnung HuntebesatzgemeinschaftGanzjährige Freigabe zum Angeln 1. Zugelassene Fanggeräte
2. Schonzeiten
3. Mindestmaße
* sofern Sie nicht als Köderfisch genutzt werden
5. Während der Hechtschonzeit ist das Angeln mit toten Köderfisch und der Spinnangel nicht erlaubt. 6. Fangbegrenzung:
7. Jugendlichen Mitgliedern ist das Angeln nur in Begleitung erwachsender Vollmitglieder gestattet. Jugendliche dürfen nur mit zwei Handangeln auf Friedfisch angeln, sofern sie die Fischereiprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben. 8. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt. 9. Gemeinschaftsangeln finden nur an den von den jeweiligen Vereinen gepachteten Gewässerstrecken statt. Während dieser Veranstaltung sind jene Gewässerstrecken für die nicht beteiligten Vereine gesperrt. 10. Gastkarten sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. 11. In den Fischwegen (Fischtreppen) sowie an den Wehren ist der Fischfang verboten. Die Grenzen des Befischungsverbots sind 50 Meter ober- und unterhalb des Fischweges bzw. des Wehres. 12. Mit Beginn der Salmoniden Schonzeit ist unterhalb des Wildeshauser Wehres bis zur Brücke Heemstraße (ca. 300 Meter) die Spinnangelei mit Wobbler, Blinker, Spinner etc. verboten. Achtung: Mit Ausnahme der in dieser Verordnung festgelegten Schonzeiten, Mindestmaße und Fangmengen (Punkte 2, 3 und 5) verfahren die Vereine innerhalb ihres Pachtbereiches gegebenenfalls nach eigener Maßgabe.
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