| Befischungsordnung Mühlenteich Gut MoorbeckGanzjährige Freigabe zum Angeln 1. Zugelassene Fanggeräte
2. Schonzeiten
3. Mindestmaße
* sofern Sie nicht als Köderfisch genutzt werden 4. Während der Hechtschonzeit ist das Angeln mit toten Köderfisch, Fischfetzen und mit Kunstköder nicht erlaubt. 5. Fangbegrenzung
6. Sofern jugendliche Mitglieder die Fischereiprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben, dürfen sie nur in Begleitung einer angelberechtigten Person und nur mit zwei Handangeln mit einfachem Haken auf Friedfisch angeln. Für das Jugenangeln können besondere Anweisungen ergehen. 7. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt 8. Außergewöhnliche Fänge und besondere Vorkommnisse am Gewässer sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. 9. Folgender Uferbereich des Mühlteiches "Gut Moorbeck" darf nicht befischt werden: Vom Auslauf des Teiches bzw. vom Wehr bis zum Ende des Hotelgartens. 10. Die Mülleimer am Rande des Spazierweges um den Mühlenteich sind nicht für uns Angler gedacht. Bitte nehmt euren Abfall (Zigarettenstummel, Angelschnur, Köderdosen usw.) wieder mit nach Hause. 11. Den Anweisungen der mit der Fischereiaufsicht betrauten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
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