| Befischungsordnung Hunte VereinsgebietGanzjährige Freigabe zum Angeln 1. Zugelassene Fanggeräte
2. Schonzeiten
3. Mindestmaße
* sofern Sie nicht als Köderfisch genutzt werden
5. Während der Hechtschonzeit ist das Angeln mit toten Köderfisch und der Spinnangel nicht erlaubt. 6. Sofern jugendliche Mitglieder die Fischereiprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben, dürfen sie nur in Begleitung einer angelberechtigten Person und nur mit zwei Handangeln mit einfachem Haken auf Friedfisch angeln. Für das Jugendangeln können besondere Anweisungen ergehen. 7. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt. 8. Außergewöhnliche Fänge und besondere Vorkommnisse am Gewässer sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. 9. Sollte eine Meerforelle gefangen werden, ist unbedingt zu überprüfen, ob sie mit einem Chip gekennzeichnet ist. Der Chip sitzt im Rücken im Bereich der Fettflosse. Gegebenenfalls bitte einen Gewässerwart verständigen. 10. Den Anweisungen der mit der Fischereiaufsicht betrauten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
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