Befischungsordnung Badesee Westrittrum

Freigabe zum Angeln auf Friedfisch vom 01.10. bis 15.04. des Jahres

Freigabe zum Angeln auf Raubfisch vom 01.10. bis 31.12. des Jahres

1. Zugelassene Fanggeräte

  • Zwei Handangeln mit jeweils einen Haken
  • Eine Raubfischangel mit totem Köderfisch oder eine Spinnrute

2. Schonzeiten

 

3. Mindestmaße

Fischart

Mindestmaß

Schonzeiten

Aal

45 cm


Äsche

30 cm


Bachforelle

30 cm

15.10. bis einschl. letzten Februartag

Barbe

35 cm


Hecht

50 cm

1.1. bis einschl. 15.5.

Karpfen

35 cm


Lachs

50 cm


Meerforelle

50 cm


Nase

25 cm


Quappe

35 cm


Rapfen

40 cm


Regenbogenforelle

30 cm


Schleie 

25 cm


Wels

-


Zander

45 cm


alle anderen ungeschützten Fischarten 

20 cm *


* sofern Sie nicht als Köderfisch genutzt werden

 


4. Fangbegrenzung

  • Es dürfen pro Angeltag höchstens zwei Karpfen (Spiegel-, Schuppen- oder Graskarpfen) gefangen werden. Die in der Zahl beschränkten Fischarten sind nach dem Fang sofort zu töten.

5. Sofern jugendliche Mitglieder die Fischereiprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben, dürfen sie nur in Begleitung einer angelberechtigten Person und nur mit zwei Handangeln mit einfachem Haken auf Friedfisch angeln. Für das Jugendangeln können besondere Anweisungen ergehen.


6. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt.


7. In der eingerichteten Schutzzone ist das Angeln ganzjährig verboten. Der Bereich ist mit Schildern kenntlich gemacht. 


8. Das Anfüttern der Fische ist nicht erlaubt. Auch das Angeln mit dem Futterkorb gilt als anfüttern.


9. Außergewöhnliche Fänge und besondere Vorkommnisse am Gewässer sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.


10. Den Anweisungen der mit der Fischereiaufsicht betrauten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.