| Befischungsordnung Badesee WestrittrumFreigabe zum Angeln auf Friedfisch vom 01.10. bis 15.04. des Jahres Freigabe zum Angeln auf Raubfisch vom 01.10. bis 31.12. des Jahres 1. Zugelassene Fanggeräte
2. Schonzeiten
3. Mindestmaße
* sofern Sie nicht als Köderfisch genutzt werden
4. Fangbegrenzung
5. Sofern jugendliche Mitglieder die Fischereiprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben, dürfen sie nur in Begleitung einer angelberechtigten Person und nur mit zwei Handangeln mit einfachem Haken auf Friedfisch angeln. Für das Jugendangeln können besondere Anweisungen ergehen. 6. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt. 7. In der eingerichteten Schutzzone ist das Angeln ganzjährig verboten. Der Bereich ist mit Schildern kenntlich gemacht. 8. Das Anfüttern der Fische ist nicht erlaubt. Auch das Angeln mit dem Futterkorb gilt als anfüttern. 9. Außergewöhnliche Fänge und besondere Vorkommnisse am Gewässer sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. 10. Den Anweisungen der mit der Fischereiaufsicht betrauten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
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