Befischungsordnung Angelsee Westrittrum

Ganzjährige Freigabe zum Angeln


1. Zugelassene Fanggeräte

  • Drei Handangeln mit jeweils einen Haken, davon höchstens zwei Raubfischangeln mit totem Köderfisch oder eine Spinnrute oder eine Piere.

2. Schonzeiten

Fischart

Vom

Bis einschließlich

Hecht

01. Januar

15. Mai

Zander

01. Januar

15. Mai

Bachforelle

15. Oktober

letzter Februartag

Regenbogenforelle

15. Oktober

letzter Februartag

Meerforelle

15. Oktober

letzter Februartag

Lachs

15. Oktober

15. März


 

3. Mindestmaße

Fischart

Mindestmaß

Aal

45 cm

Äsche

30 cm

Bachforelle

30 cm

Barbe

35 cm

Hecht

50 cm

Karpfen

35 cm

Lachs

50 cm

Meerforelle

50 cm

Nase

25 cm

Quappe

35 cm

Rapfen

40 cm

Regenbogenforelle

30 cm

Schleie 

25 cm

Wels

-

Zander

45 cm

alle anderen ungeschützten Fischarten 

20 cm *

* sofern Sie nicht als Köderfisch genutzt werden


 

4. Während der Hechtschonzeit ist das Angeln mit toten Köderfisch und der Spinnangel nicht erlaubt.


5. Sofern jugendliche Mitglieder die Fischereiprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben, dürfen sie nur in Begleitung einer angelberechtigten Person und nur mit zwei Handangeln mit einfachem Haken auf Friedfisch angeln. Für das Jugendangeln können besondere Anweisungen ergehen.


6. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt.


7. Außergewöhnliche Fänge und besondere Vorkommnisse am Gewässer sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.


8. Fangbegrenzung

  • keine

9. Den Anweisungen der mit der Fischereiaufsicht betrauten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.