| Befischungsordnung Angelsee SandtangeGanzjährige Freigabe zum Angeln
1. Zugelassene Fanggeräte
2. Schonzeiten
3. Mindestmaße
* sofern Sie nicht als Köderfisch genutzt werden
4. Während der Hechtschonzeit ist das Angeln mit toten Köderfisch und der Spinnangel nicht erlaubt. 5. Fangbegrenzung
6. Sofern jugendliche Mitglieder die Fischereiprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben, dürfen sie nur in Begleitung einer angelberechtigten Person und nur mit zwei Handangeln mit einfachem Haken auf Friedfisch angeln. Für das Jugendangeln können besondere Anweisungen ergehen. 7. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt. 8. In der eingerichteten Schutzzone ist das Angeln ganzjährig verboten. Der Bereich ist mit Schildern kenntlich gemacht. 9. Das Anfüttern der Fische darf nur in bescheidenem Umfang mit den Mitteln erfolgen, die als Köder am Haken benutzt werden. 10. Außergewöhnliche Fänge und besondere Vorkommnisse am Gewässer sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. 11. Den Anweisungen der mit der Fischereiaufsicht betrauten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
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