Befischungsordnung Angelsee Döhlen

Ganzjährige Freigabe zum Angeln außer Raubfisch


1. Zugelassene Fanggeräte

  • Zwei Handangeln mit jeweils einen Haken

2. Schonzeiten

 

3. Mindestmaße

Fischart

Mindestmaß

Aal

45 cm

Äsche

30 cm

Bachforelle

30 cm

Barbe

35 cm

Hecht

50 cm

Karpfen

35 cm

Lachs

50 cm

Meerforelle

50 cm

Nase

25 cm

Quappe

35 cm

Rapfen

40 cm

Regenbogenforelle

30 cm

Schleie 

25 cm

Wels

-

Zander

45 cm

alle anderen ungeschützten Fischarten 

20 cm *

* sofern Sie nicht als Köderfisch genutzt werden

 

4. Fangbegrenzung

  • Es dürfen pro Angeltag höchstens zwei Karpfen (Spiegel-, oder Schuppenkarpfen) mitgenommen werden. Die in der Zahl beschränkten Fischarten sind nach dem Fang sofort zu töten.

5. Sofern Jugendliche Mitglieder die Fischereiprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben, dürfen sie nur in Begleitung einer angelberechtigten Person und nur mit zwei Handangeln mit einfachem Haken auf Friedfisch angeln. Für das Jugendangeln können besondere Anweisungen ergehen.


6. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus und an den gekennzeichneten Stellen  erlaubt.


7. In der eingerichteten Schutzzone ist das Angeln ganzjährig verboten. Der Bereich ist mit Schildern kenntlich gemacht. 


8. Das Anfüttern der Fische ist nicht erlaubt. Auch das Angeln mit dem Futterkorb gilt als anfüttern.


9. Außergewöhnliche Fänge und besondere Vorkommnisse am Gewässer sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.


10. Den Anweisungen der mit der Fischereiaufsicht betrauten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.