| Befischungsordnung Altarm WestrittrumGanzjährige Freigabe zum Angeln außer Raubfisch Freigabe zum Angeln auf Raubfisch am: 07.11.2020 und 08.11.2020 - 28.11.2020 und 29.11.2020 1. Zugelassene Fanggeräte
2. Schonzeiten
3. Mindestmaße
* sofern Sie nicht als Köderfisch genutzt werden 4. Ganzjährig ist das Angeln mit toten Köderfisch und der Spinnangel nicht erlaubt. Die Ausnahme bilden die jährlichen zwei Wochenenden, an dem der Altarm für das Raubfischangeln freigegeben wird. Diese Termine kann man dem Terminblatt entnehmen. 5. Fangbegrenzung
6. Sofern jugendliche Mitglieder die Fischereiprüfung noch nicht erfolgreich abgelegt haben, dürfen sie nur in Begleitung einer angelberechtigten Person und nur mit zwei Handangeln mit einfachem Haken auf Friedfisch angeln. Für das Jugendangeln können besondere Anweisungen ergehen. 7. Jegliches Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt. 8. Das Anfüttern der Fische ist nicht erlaubt. Auch das Angeln mit dem Futterkorb gilt als Anfüttern. 9. Außergewöhnliche Fänge und besondere Vorkommnisse am Gewässer sind dem Vorstand unverzüglich zu melden. 10. Den Anweisungen der mit der Fischereiaufsicht betrauten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
|
|